1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Übersetzern und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
2. Umfang des Übersetzungsauftrags
2.1 Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
2.2 Stilfragen sind nicht Gegenstand der Übersetzung.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu überlassen.
3.2 Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen etc.).
3.3 Zur entsprechenden Übersetzung der Abkürzungen ist der Übersetzer nur verpflichtet, wenn der Auftraggeber die vollständige Bedeutung der Abkürzungen mitliefert, es sei denn, es handelt sich um allgemein bekannte Abkürzungen.
3.4 Wenn bei Wörtern mit mehreren Bedeutungen die Bedeutung sich nur aus dem Kontext oder einer Zeichnung ergibt, kann dem Übersetzer keine fehlerhafte Übersetzung angelastet werden, wenn der betreffende Kontext oder die entsprechende Zeichnung nicht mitgeliefert wird.
3.5 Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
4. Mängelbeseitigung
Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
5. Haftung
5.1 Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
5.2 Die Haftung des Übersetzers wird auf die Höhe seiner Vermögensschadenshaftpflichtversicherung begrenzt.
6. Berufsgeheimnis
Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Die Zusammenarbeit mit ebenfalls dem Berufsgeheimnis unterliegenden Kollegen stellt keine Verletzung der Geheimhaltungspflicht dar.
7. Vergütung
7.1 Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen sein. Die Abnahmefrist beträgt höchstens vier Wochen.
7.2 Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Bei Verträgen mit privaten Auftraggebern ist die Mehrwertsteuer im Endpreis - gesondert aufgeführt - enthalten. In allen anderen Fällen wird sie, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.
7.3 Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.
8. Eigentumsrecht und Urheberrecht
8.1 Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
8.2 Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht vor.
9. Anwendbares Recht
9.1 Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich Bad Saulgau.
9.2 Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.